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Erbrechts-Revision 2023: Was die grössere freie Quote für Ihre Kunden bedeutet

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Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht und es verschiebt die wichtigste Stellschraube der Nachlassplanung: Erblasserinnen und Erblasser können seither über einen grösseren Teil ihres Vermögens frei verfügen. Für Banken ist das mehr als eine juristische Fussnote. Es ist ein konkreter, terminierter Anlass, das Thema Nachlass mit der Kundschaft aktiv anzusprechen bevor es jemand anderes tut.

Was sich konkret geändert hat

Die Revision hat die Pflichtteile  also den Mindestanteil, der bestimmten Erben gesetzlich zusteht  spürbar reduziert. Drei Punkte sind zentral:

Zusätzlich verliert ein Ehegatte den Pflichtteilsschutz, wenn beim Tod bereits ein Scheidungsverfahren hängig ist. Die Summe dieser Änderungen führt zum eigentlichen Effekt: Die frei verfügbare Quote der Teil des Nachlasses, über den frei verfügt werden kann — wird grösser.

Was das in Zahlen bedeutet

Wie stark der Spielraum wächst, hängt von der familiären Situation ab. Drei typische Konstellationen zeigen den Unterschied:
Familiäre KonstellationFreie Quote bis 2022Freie Quote ab 2023
Verheiratet, mit Kindern3/8 (37,5 %)1/2 (50 %)
Mit Kindern, ohne Ehegatte1/4 (25 %)1/2 (50 %)
Ohne Kinder, ohne Ehegatte (Eltern als Erben)1/2 (50 %)bis zu 100 %*

*Sofern keine weiteren pflichtteilsgeschützten Personen vorhanden sind. Es handelt sich um typische Beispiele; die konkrete Quote hängt von der individuellen Situation ab der Erbrechner zeigt sie fallbezogen.

Gerade die letzte Konstellation ist für viele relevant: Wer keine Kinder hat, kann seit 2023 seine Eltern vollständig übergehen und beispielsweise eine Lebenspartnerin, ein Patenkind oder eine gemeinnützige Organisation bedenken was unter altem Recht nicht im gleichen Umfang möglich war.

Warum das ein idealer Anlass für die Kundenansprache ist

Eine Gesetzesänderung allein ändert noch keine Nachlassregelung. Genau darin liegt die Chance:
Wer das Thema proaktiv anspricht, schafft einen Kontaktpunkt, positioniert sich als kompetenter Partner über Generationen hinweg — und reduziert das Risiko, dass Vermögen im Erbfall abfliesst.

So machen Sie die Revision zum Gesprächsanlass

Der Schlüssel ist, die abstrakte Änderung greifbar zu machen. Genau dafür ist der Erbrechner gedacht: Mit wenigen Angaben zur familiären Situation zeigt er gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile und freie Quote nach dem revidierten Recht mit CHF-Beträgen und einer klaren Visualisierung. So sieht die Kundin in Sekunden, was die Revision für ihren konkreten Fall bedeutet.

Wichtig bleibt die regulatorische Grenze: Der Erbrechner liefert erste Orientierung, keine verbindliche Rechts- oder Steuerberatung. Für individuelle Regelungen folgt die Übergabe an die Beratung oder an Spezialist:innen.

Die Revision 2023 ist mehr als eine Gesetzesänderung sie ist ein terminierter Anlass, mit Ihrer Kundschaft über Nachlass zu sprechen, solange das Thema aktuell ist.

Fazit

Das revidierte Erbrecht gibt Erblasserinnen und Erblassern mehr Freiheit, ihren letzten Willen zu gestalten. Banken, die diesen Anlass aktiv aufgreifen, machen aus einer Gesetzesänderung einen Beziehungsmoment: Sie kommen früh ins Gespräch, schaffen Vertrauen und begleiten die Vermögensweitergabe kompetent. Der einfachste erste Schritt ist, die neue freie Quote für den konkreten Fall sichtbar zu machen.

Zeigen Sie Pflichtteile und freie Quote in Sekunden.

Der Erbrechner berechnet gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile und frei verfügbare Quote nach dem Recht von 2023 — ideal für die proaktive Kundenansprache.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Notariatsberatung.
Quellen: Revidiertes Erbrecht (Schweizerisches Zivilgesetzbuch), in Kraft seit 1. Januar 2023; Fedlex.

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