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Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht und es verschiebt die wichtigste Stellschraube der Nachlassplanung: Erblasserinnen und Erblasser können seither über einen grösseren Teil ihres Vermögens frei verfügen. Für Banken ist das mehr als eine juristische Fussnote. Es ist ein konkreter, terminierter Anlass, das Thema Nachlass mit der Kundschaft aktiv anzusprechen bevor es jemand anderes tut.
Was sich konkret geändert hat
Die Revision hat die Pflichtteile also den Mindestanteil, der bestimmten Erben gesetzlich zusteht spürbar reduziert. Drei Punkte sind zentral:
- Der Pflichtteil der Nachkommen sinkt von drei Vierteln auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs.
- Der Pflichtteil der Eltern entfällt vollständig.
- Der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bleibt unverändert bei der Hälfte.
Zusätzlich verliert ein Ehegatte den Pflichtteilsschutz, wenn beim Tod bereits ein Scheidungsverfahren hängig ist. Die Summe dieser Änderungen führt zum eigentlichen Effekt: Die frei verfügbare Quote der Teil des Nachlasses, über den frei verfügt werden kann — wird grösser.
Was das in Zahlen bedeutet
| Familiäre Konstellation | Freie Quote bis 2022 | Freie Quote ab 2023 |
|---|---|---|
| Verheiratet, mit Kindern | 3/8 (37,5 %) | 1/2 (50 %) |
| Mit Kindern, ohne Ehegatte | 1/4 (25 %) | 1/2 (50 %) |
| Ohne Kinder, ohne Ehegatte (Eltern als Erben) | 1/2 (50 %) | bis zu 100 %* |
*Sofern keine weiteren pflichtteilsgeschützten Personen vorhanden sind. Es handelt sich um typische Beispiele; die konkrete Quote hängt von der individuellen Situation ab der Erbrechner zeigt sie fallbezogen.
Gerade die letzte Konstellation ist für viele relevant: Wer keine Kinder hat, kann seit 2023 seine Eltern vollständig übergehen und beispielsweise eine Lebenspartnerin, ein Patenkind oder eine gemeinnützige Organisation bedenken was unter altem Recht nicht im gleichen Umfang möglich war.
Warum das ein idealer Anlass für die Kundenansprache ist
- Viele bestehende Testamente und Eheverträge stammen aus der Zeit vor der Revision und schöpfen den neuen Spielraum nicht aus.
- Formulierungen wie «ich setze meine Kinder auf den Pflichtteil» haben seit 2023 eine andere Wirkung, weil der Pflichtteil kleiner geworden ist — ein guter Grund, bestehende Dokumente zu überprüfen.
- Die Revision ist ein natürlicher, unaufdringlicher Gesprächseinstieg: «Haben Sie Ihre Nachlassregelung seit 2023 überprüft?»
- Besonders wertvoll ist der Anlass dort, wo ein erheblicher Teil der Kundschaft über 70 Jahre alt ist und um die Erbengeneration früh kennenzulernen.
So machen Sie die Revision zum Gesprächsanlass
Der Schlüssel ist, die abstrakte Änderung greifbar zu machen. Genau dafür ist der Erbrechner gedacht: Mit wenigen Angaben zur familiären Situation zeigt er gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile und freie Quote nach dem revidierten Recht mit CHF-Beträgen und einer klaren Visualisierung. So sieht die Kundin in Sekunden, was die Revision für ihren konkreten Fall bedeutet.
- Im Self-Service auf Website oder im E-Banking als niederschwelliger Einstieg, der qualifizierte Leads liefert.
- Live im Beratungsgespräch, um den neuen Handlungsspielraum direkt am Bildschirm aufzuzeigen.
- Als Kampagnen-Aufhänger etwa ein Mailing, ein Newsletter-Beitrag oder ein Vorsorge-Event rund um die Revision 2023.
Die Revision 2023 ist mehr als eine Gesetzesänderung sie ist ein terminierter Anlass, mit Ihrer Kundschaft über Nachlass zu sprechen, solange das Thema aktuell ist.